Pläne der Bundesregierung gefährden Entwicklung einer zukunftsfähigen Energieversorgung
Margit Conrad
Die Entwicklung einer zukunftsfähigen dezentralen Energieversorgung erfordert verlässliche Rahmenbedingungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien und die Wettbewerbsfähigkeit der kommunalen Energieversorgungsunternehmen.
Beides ist durch die Pläne der Bundesregierung gefährdet. Die geplanten Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken gehen eindeutig zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit von Stadtwerken. Sie sind ein noch nie dagewesener Eingriff in den Markt zugunsten von vier Konzernen, die 80 Prozent der Stromproduktion beherrschen. Viele kommunale Energieversorgungsunternehmen sehen ihre Investitionen durch den von der Bundesregierung geplanten „Ausstieg aus dem Ausstieg“ wirtschaftlich in Frage gestellt. Auch der Förderstopp bei dem Marktanreizprogramm ist nach der beabsichtigten zusätzlichen Kürzung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen und dem geplanten Aus der Förderung für Anlagen auf Ackerflächen ein massiver Vertrauensbruch. Die Bestätigung der Haushaltssperre durch das Bundesfinanzministerium hat darüber hinaus auch negative Auswirkungen auf die Programme der Nationalen Klimaschutzinitiative. Das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini- KWK) und das Programm zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen müssen sogar rückwirkend gestoppt werden, da schon mit den bereits bewilligten Anträgen das Budget, das für 2010 zur Verfügung steht, voll ausgeschöpft ist.
Für die Energieversorgung der Zukunft brauchen wir keine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke. Im Gegenteil – sie behindert den Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Stellungnahme, die im Mai 2010 vom Sachverständigenrat für Umweltfragen vorgelegt wurde, belegt eindeutig: Eine weitestgehend CO2-neutrale Energieversorgung bis 2050 ist machbar und mittelfristig zugleich die kostengünstigste Lösung.
Die Sicherung der Energieerzeugung der Zukunft wird große Veränderungen erfordern. Die erneuerbaren Energien müssen zu der zentralen Säule der Energieversorgung werden. Dies bedingt eine Veränderung der Strukturen in Erzeugung, Verteilung und Verbrauch. Die bisherige oligopolistisch geprägte Energieerzeugung und -versorgung muss sich in Richtung einer zunehmend dezentralen und diversifizierten Energieversorgung wandeln. Eine entscheidende Rolle kommt dabei den Kommunen und kommunalen Unternehmen zu. Viele Städte und Gemeinden wollen ihre Position bei der Energieversorgung stärken oder gehen überregionale Kooperationen ein. Damit erhalten kommunale und regionale Interessen wieder ein höheres Gewicht. Mit dem Auslaufen vieler Konzessionsverträge für die Strom- und Gasnetze und der anstehenden Neuvergabe eröffnen sich für die Kommunen weitere Handlungsoptionen.
Den Kommunen, den kommunalen Werken und Unternehmen kommt eine Schlüsselfunktion bei der Umsetzung einer zukunftsfähigen Energie- und Klimaschutzpolitik zu. Sie sind natürliche und strategische Partner für alle, die Klimaschutz vor Ort umsetzen, die Versorgungssicherheit, Wettbewerb, bezahlbare Preise, Wertschöpfung und Arbeitsplätze in den Regionen sichern wollen. Sie zu unterstützen, als Akteure zu stärken und mit ihnen eng zusammenzuarbeiten, war von Beginn an das Bestreben der Landesregierung bei der Umsetzung ihres integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts. Auch deshalb wurde im vergangen Jahr das Gemeindewirtschaftsrecht novelliert, um Wettbewerbsnachteile für kommunale Unternehmen – auch auf dem Gebiet der Energieversorgung – zu beseitigen.
Viele Stadtwerke planen, ihre Stromerzeugung auszubauen. Derzeit befinden sich bei kommunalen Energieversorgern deutschlandweit Anlagen mit einer geplanten Gesamtleistung von über 2 200 Megawatt (MW) im Bau. Lediglich rund 30 Prozent davon entfallen auf Erneuerbare- Energien- und Kraft-Wärme- Kopplungs-Anlagen. Bei der im Genehmigungsverfahren befindlichen kommunalen 1 300 MW Kraftwerksleistung beträgt der Anteil an erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung ca. 85 Prozent. Stadt- und Gemeindewerke leisten damit einen wichtigen, sicherlich noch erweiterbaren Beitrag zum Ausbau einer sicheren und dezentralen Energieversorgung.
Maßnahmen zur Energieeinsparung und rationellen Energieverwendung tragen zur Entlastung der kommunalen Haushalte bei. Sie sorgen als lokal und regional wirkende Investitionen für Wertschöpfung und positive Beschäftigungseffekte vor Ort. Darüber hinaus haben die Aktivitäten der Kommunen und kommunalen Unternehmen eine Vorbildfunktion für die Bürgerinnen und Bürger. Mit dem Konjunkturprogramm II hat die Landesregierung in Rheinland-Pfalz bewusst einen Schwerpunkt auf energieeffiziente Sanierungen und den Ausbau der Energieinfrastruktur, insbesondere von Wärmenetzen, gesetzt. Ein Zinszuschussprogramm und das Zehn-Millionen-Euro-Förderprogramm für Passivhäuser und Energiegewinngebäude im Neubau und Bestand erfreuen sich einer großen Nachfrage.
Ein Pionierprojekt der besonderen Art wird in Rheinland-Pfalz zurzeit von dem Projektentwickler juwi zusammen mit der Verbandsgemeinde Wörrstadt umgesetzt. Ortsnah erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien versorgt zu wettbewerbsfähigen Preisen eine Kommune. Dabei wird Regenerativstrom, der nicht nach dem Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird, durch Direktvermarktung genutzt. Damit wird eindrucksvoll demonstriert, dass – beginnend mit kostengünstigem Windstrom – erneuerbare Energien zunehmend wettbewerbsfähig zu herkömmlichem Strom werden. Damit werden stabile Strompreise möglich. Denn im Gegensatz zu den fossilen Energieträgern kennen die brennstofffreien erneuerbaren Energieträger keine Preissteigerungen. Dieses Konzept ist nachahmenswert und kann Vorbild für Kommunen und Unternehmen sein.
Preiswerter Bürgerstrom ist ein weiterer Baustein, damit allen Verbraucherinnen und Verbrauchern die Vorteile der erneuerbaren Energien zugute kommen. Bereits in wenigen Jahren wird der Strom vom Dach kostengünstiger als der aus der Steckdose sein. Für kommunale Stromversorger ist das Pachten von Dachflächen eine elegante Form, die eigene Stromerzeugung vor Ort auszubauen und Solarstrom über Direktvermarktung zum Nutzen ihrer Kunden und mit Gewinn in den Markt zu bringen. Die ersten erfolgreichen Projekte sprechen für sich. Die Landesregierung unterstützt und fördert außerdem die Gründung von Energiegenossenschaften. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, gemeinsam die lokale und regionale Energiezukunft zu gestalten und so „Bürgerkraftwerke“ zu realisieren.
Fazit:
Das beste Energiesystem ist dasjenige, das zügig und umfassend auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien setzt. Die Kommunen sind für diesen Umbau des Energiesystems unverzichtbar. Wenn sie über das Planungsrecht und mit ihren Stadt- und Gemeindewerken diesen Umbau vorantreiben, dann leisten sie einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz und für Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Region.
Eine eigenständige kommunale Versorgung steht für stärkere Transparenz, eigene Preisgestaltung und eine zusätzliche Einnahmequelle für kommunale Kassen. Und viele Bürgerinnen und Bürger schätzen und nutzen die Vorteile, die sich aus der Ortsnähe der kommunalen Unternehmen ergeben.
Die Pläne der Bundesregierung gefährden diese Entwicklung zu einer nachhaltigen und sicheren Energieversorgung. Die Kommunen und kommunalen Unternehmen werden – zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern – die Leidtragenden sein, wenn diese Pläne Realität werden.
Margit Conrad
Margit Conrad ist Ministerin für
Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz
des Landes Rheinland-
Pfalz, www.mufv.rlp.de
