Vorwort SGK-aktuell
Kommunale Unternehmen haben Konjunktur. Die Kommunen gehen zunehmend dazu über, Aufgaben der Daseinsvorsorge und deren Vollzug wieder in die eigene Hand zu nehmen.
Der Verbraucherpreisindex für Haushaltsstrom ist in den zurückliegenden elf Jahren um mehr als 50 Prozent gestiegen. In derselben Zeit stieg der Kaufpreis etwa um die Hälfte. Gleichzeitig haben die Energieversorgungsmonopole Rekordgewinne erzielt. Und auch das allgemeine, man muss schon sagen, blauäugige Vertrauen auf die Selbstheilungs- und Regulierungskräfte des Markts sind spätestens mit der internationalen Finanzkrise gestoppt worden. Die Erwartungen der Bevölkerung an öffentliche Unternehmen sind einer repräsentativen Haushaltsbefragung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) vom September 2009 folgend wesentlich positiver als gegenüber privaten Unternehmen. Die Befragten erwarten zu 64 Prozent von öffentlichen Unternehmen Gemeinwohlorientierung (von privaten Unternehmen nur zu acht Prozent). Die Förderung der Region erwarten die Befragten von öffentlichen Unternehmen zu 59 Prozent, von privaten Unternehmen lediglich zehn Prozent. Versorgungssicherheit erwarten die Befragten von öffentlichen Unternehmen zu 50 Prozent, von privaten Unternehmen zehn Prozent. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Kurz gesagt: Den Kommunen und ihren Unternehmen wird deutlich mehr Vertrauen geschenkt als den Unternehmen privater Dritter. Umso mehr sollten die Kommunen Aufgaben der Ver- und Entsorgung wieder verstärkt in eigener Verantwortung übernehmen und so den in sie gesetzten Erwartungen entsprechen.
Dabei sollten wir nicht den Lobbyisten der Privatwirtschaft auf den Leim gehen: Existenziell unverzichtbare Güter und Dienstleistungen wie Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, die Abfallwirtschaft, die Pflege und Erhaltung des eigenen Gebäudebestands, ausreichender und bezahlbarer Wohnraum für sozial Schwache, Energie- und Wärmeversorgung zu bezahlbaren Preisen, der ÖPNV und andere Dienste sind als „Spielmaterial“ der freien Kräfte am Markt ungeeignet. Wer wie die Kommunen politisch umfassend und zum Teil auch rechtlich einklagbar dafür haftet, dass diese Güter und Dienstleistungen rund um die Uhr zur Verfügung stehen, sollte diese Aufgaben auch in eigener Verantwortung wahrnehmen.
Vor einem Jahr haben wir uns erstmals gründlicher mit der kommunalen Energiepolitik und ihrem Anteil „am Markt“ befasst und dazu aufgerufen, bei der Vergabe neuer Konzessionen für Gas und Strom darauf zu achten, dass die Kommunen wieder zunehmend Eigentum an den Netzen gewinnen. Seitdem sind zahlreiche Konzessionen neu vergeben worden, in einigen Fällen auch mit dem Recht der Kommunen gekoppelt, Eigentum an den Netzen neu zu begründen. Vereinzelt kam es zu Kooperationen und Fusionen kleinerer, kommunal beherrschter Energieversorger und wenige Neugründungen. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Bei dem Versuch, den kommunalen Anteil am Energiemarkt zu stärken, steht sich die kommunale Selbstverwaltung gelegentlich selbst im Wege: Ortsgemeinden mit häufig weniger als 1 000 Einwohnern „verhandeln“ mit großen Energieversorgungsmonopolen, ohne den Beratungsservice ihres Spitzenverbands in Anspruch zu nehmen oder „über den Tellerrand hinaus“ mit ihren kommunalen Nachbarn zu kooperieren und Konzessionsverträge gemeinsam zu verhandeln. Die demografische Entwicklung und die Marktmacht der Monopole zwingen geradezu zu weiträumigen Kooperationen und zur Zusammenarbeit kleinerer Energieversorgungsunternehmen.
In gleicher Weise ist es geboten, dass die kommunalen Energieversorger, so wie die öffentlichen Unternehmen insgesamt, den berechtigten Erwartungen der Verbraucher deutlich stärker entsprechen als die privaten Monopole. Ihr unternehmerisches Handeln hat sich am Gemeinwohl, an der Förderung der Region, an der Versorgungssicherheit, an einem umweltbewussten Verhalten und langfristigem Wirtschaften zu orientieren. Dies schließt ein vernünftiges Gewinnstreben nicht aus, zumal nur mit ausreichenden Unternehmensergebnissen die notwendigen Investitionen in eine alternative Energieversorgung und defizitäre Dienstleistungen wie den ÖPNV gewährleistet sind.
Unsere Umweltweltministerin Margit Conrad, MdL, widmet in ihrem Leitartikel dem Aspekt des Umbaus unserer Energieversorgung ihr besonderes Augenmerk. Und auch die Fachtagung der SGK mit der Umweltministerin am 19. August 2010, 16 bis 18.30 Uhr, wird diesen Schwerpunkt der rheinland-pfälzischen Energiepolitik noch einmal besonders unterstreichen. Eine Einladung zu dieser Veranstaltung folgt gesondert, einen Hinweis findet Ihr auf Seite 12.
