Die Landes-SGK begrüßt die zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung vereinbarten Eckpunkte zur Finanzierung von Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Die konstruktiven Gespräche, die in den letzten Wochen geführt wurden, haben trotz des erkennbaren Willens von CDU-Vertretern, die dieses wichtige Thema allzu gerne für Wahlkampfzwecke genutzt hätten, letztlich zu einer einvernehmlichen Verständigung auf Eckpunkte geführt, die maßgeblich für die Erstattungen des Landes an die Kommunen sein sollen. Es ist für alle beteiligten Akteure erfreulich, dass die auf Landesseite von Finanzministerin Doris Ahnen geführten Gespräche mit einem einvernehmlichen Ergebnis abgeschlossen werden konnten. So wird das Land den Kommunen unter anderem eine monatliche Pauschale von 848 Euro je Flüchtling bezahlen, was als guter Kompromiss angesehen werden kann.
Auf Basis der vereinbarten Eckpunkte hat die Landesregierung bereits mit Datum vom
06. November 2015 eine Änderung des Landesaufnahmegesetzes in den Landtag eingebracht (vgl. http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/5797-16.pdf). Die Landes-SGK begrüßt ausdrücklich, dass damit rasch gesetzgeberische Klarheit hergestellt wird und die Kommunen deutlich mehr Mittel für die Flüchtlinge erhalten.
Das Land zahlt darüber hinaus jeweils zu Beginn eines Jahres eine Pauschale in Höhe von jährlich 35 Mio. € an die Kommunen für die nach Erteilung des Erstbescheids noch anfallenden Kosten. Die kommunalen Spitzenverbände und das Land gehen hierbei davon aus, dass die Erweiterung der Rückführungsmöglichkeiten bundesweit verstärkte Rückführungen zur Folge haben wird. Das Land und die Kommunen verpflichten sich zu einer gemeinsamen Rückführungspolitik. Insbesondere werden von beiden Seiten keine die Rückführung erschwerenden Maßnahmen getroffen. Nach Vorliegen der Statistik über die Rückführungen des Jahres 2016 evaluieren das Land und die kommunalen Spitzenverbände kurzfristig die Rückführungszahlen auch und gerade im bundesweiten Vergleich. Sollten die Rückführungen nicht wie erwartet deutlich zunehmen, wird über diesen Pauschalbetrag neu beraten. Ferner wird gemeinsam evaluiert, ob und in wie weit die neue Systematik des Asylkompromisses von Bund und Ländern vom 24. September 2015 Platz greift. Sollte ein Änderungsbedarf festgestellt werden, sind innerhalb eines halben Jahres neue Lösungen zu finden.
Zudem werden die ursprünglich vom Bund für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel auf die Länder verteilt. Rheinland-Pfalz erhält von 2016 bis 2018 insgesamt 95 Mio. € (16 Mio. € in 2016, 37 Mio. € in 2017 und 42 Mio. € in 2018). Diese Mittel werden hälftig auf die Kommunen und das Land aufgeteilt. Die auf die Kommunen entfallenden Mittel werden diesen in drei gleichen Jahrestranchen von je rd. 16 Mio. € (insgesamt rd. 48 Mio. €) zugewiesen. Die Kommunen verwenden die Zuweisungen - im Rahmen von Zielvereinbarungen - vor Ort flexibel für ihre Bedarfe zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung und für zusätzliche Ausgaben zur Betreuung von Flüchtlingskindern. In enger Abstimmung mit den drei kommunalen Spitzenverbänden wird eine Muster-Zielvereinbarung erarbeitet.


