Herzlich Willkommen bei der SGK Rheinland-Pfalz

Die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Rheinland-Pfalz (SGK RLP) organisiert und vernetzt die PolitikerInnen der SPD auf kommunaler Ebene. Darüber hinaus schulen wir als Landesverband unsere etwa 2.000 Mitglieder in Fachkonferenzen und Fortbildungsveranstaltungen und beraten sie in rechtlichen Fragen.

 

Wir haben den Anspruch die erste Anlaufstelle für sozialdemokratische PolitikerInnen der Städte, Gemeinden, Landkreise und Bezirke zu sein und diesen mit unserer Erfahrung beratend zur Seite zu stehen. In diesem Zusammenhang ist auch unser Internetauftritt zu sehen, auf welchem sich unsere Mitglieder, aber auch interessierte BürgerInnen, über unsere Arbeit und aktuelle Ereignisse rund um die Kommunalpolitik informieren können.

 

Für Informationen über dieses Format hinaus hilft Euch unsere Landesgeschäftsstelle in Mainz gerne weiter.

 

 

30.06.2026 in Topartikel Aktuell

Bauen ohne langwierige Bebauungsplanverfahren: Informationsveranstaltung zum „Bauturbo“ war ein voller Erfolg!

 

Referent Dr. Wagner erläutert die neuen Mechanismen und die Intention hinter dieser neuen Experimentierklausel.

Trotz starker Hitze haben sich am Donnerstag, den 18.06., einige Mitglieder vor Ort im Landtagsrestaurant in Mainz getroffen. Weitere haben sich von zu Hause zugeschaltet. Wir freuten uns, Dr. Wagner aus dem Bundesbauministerium begrüßen zu dürfen, der federführend an der Gesetzesnovelle rund um den „Bauturbo“ mitgewirkt hat.

Die zentrale Norm ist der neue § 246e BauGB. Diese Regelung ist zusammen mit weiteren flankierenden Gesetzesanpassungen am 30.10.2025 in Kraft getreten. Im Wesentlichen ermöglicht sie, Baugenehmigungsverfahren auch ohne die Wartezeit auf langwierige Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Von den Regelungen der §§ 30 bis 35 BauGB (Bauplanungsrecht) kann nun unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden. Anforderungen eines Bebauungsplans oder des Einfügungsgebots können übergangen werden.

Entscheidet sich eine Gemeinde für die Anwendung des Bauturbos, kann hierdurch weiterer Wohnraum bereits nach einer dreimonatigen Prüfung genehmigt sein.

Spezialgesetzliche Regelungen im Bereich des Umwelt-, Natur- und Immissionsschutzes werden dadurch jedoch nicht ausgehebelt – was auch durch das Baugesetzbuch gar nicht möglich wäre. Die Prüfung verlagert sich lediglich auf die Ebene des konkreten Baugenehmigungsverfahrens.

Die Kommunen entscheiden aber aufgrund der verfassungsrechtlich verankerten Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG weiterhin selbst, ob sie den Bauturbo überhaupt anwenden wollen und in welchem Umfang. Hierzu empfiehlt es sich (es gibt keine Verpflichtung), einen Grundsatzbeschluss zu fassen, in dem Anwendungsfelder oder räumliche Bereiche vorab definiert werden. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil der Gleichbehandlungsgrundsatz selbstverständlich ebenfalls weiterhin zu beachten ist. Empfehlenswert ist außerdem, dass Ortsgemeinden frühzeitig mit der Verbandsgemeinde und – sofern diese dort nicht bereits angesiedelt ist – mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in den Austausch treten. Bei einer intensiven Anwendung des Bauturbos könnte schließlich eine erhebliche Zahl zusätzlicher Bauanträge bei letztgenannter eingehen.

Bei der Norm handelt es sich um eine sogenannte Experimentierklausel, mit der erprobt werden soll, inwieweit die Kommunen von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen, wenn eine planungsrechtliche Prüfungsebene (=Bebauungsplan) entfällt oder planungsrechtliche Aspekte wie das Einfügensgebot ausgehebelt werden können. Sie gilt zunächst bis Ende 2030.

Abseits der Gesetzesmaterie erhielten wir außerdem interessante Einblicke in die politischen Diskussionen rund um den Gesetzesbeschluss sowie in die unterschiedlichen Interessen, die von verschiedenen Akteuren gegenüber den Verantwortlichen im Bundesministerium vertreten werden.

Am Ende bleibt spannend, inwieweit die einzelnen Kommunen von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen und entsprechende Grundsatzbeschlüsse fassen. Ebenso stellt sich die Frage, in welchem Umfang die Bauaufsichtsbehörden das neue Instrument personell und organisatorisch bewältigen können. Fest steht jedoch: Der Bauturbo eröffnet den Kommunen die Chance, die Schaffung von Wohnraum deutlich zu beschleunigen.

Autor: Jens Nowagk, LL.M.

10.06.2026 in Aktuell

Infoveranstaltung zum Thema ,,Bauturbo"

 

Wie wende ich den Bauturbo und die damit zusammenhängenden Änderungen im BauGB in meiner Stadt/Gemeinde an?

Schnelle Baugenehmigungen auch ohne B-Plan und schnelle Baulandausweisung im angrenzenden Außenbereich sind zwei wesentliche Aspekte.

Lasst euch aus erster Hand vom Referenten Dr.Wagner aus dem Bundesbauministerium informieren

Donnerstag, 18. Juni 2026, 19.00 Uhr,

im Restaurant - ESSZIMMER im Landtag RLP

GROSSE BLEICHE 64 55116 MAINZ

oder per Videokonferenz

 

Unsere Mitglieder melden sich bitte an unter:

geschaeftsstelle@sgkrlp.de (für präsenz oder digital)

07.05.2025 in Pressemitteilung

Marcus Heintel bleibt SGK-Vorsitzender

 

Landesdelegiertenversammlung in Mainz-Hechtsheim. Leitantrag einstimmig gebilligt

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trabach, Marcus Heintel,  wurde in der Delegiertenversammlung des SGK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz einstimmig als Vorsitzender bestätigt. Auch bei seinen Stellvertretern gab es keine Veränderungen: Julia Gieseking (Landrätin im Landkreis Vulkaneifel), Torsten Blank (Bürgermeister der VG Landau-Land) und Ralph Spiegler (Bürgermeister der VG Nieder-Olm) wurden wieder gewählt.  

Der alte und neue SGK-Landeschef machte in seinem Rückblick deutlich, dass sich die SGK als Gewerkschaft der Sozialdemokratie in den Kommunen verstehe. Vor diesem Hintergrund habe man in den vergangenen Jahren die kommunalen Themen ins Land getragen und sich für eine lebendige und zukunftsweisende Kommunalpolitik stark gemacht. Als erfolgreiche Initiativen nannte er in diesem Zusammenhang das Dorfbudget und das Entschuldungsprogramm der Landesregierung. Auch in Zukunft wolle man Menschen für die Kommunalpolitik begeistern und fit machen. Landesgeschäftsführer Nico Steinbach erinnerte ebenfalls an die zahlreichen Aktivitäten der vergangenen Jahre, die alle das Ziel hatten, die kommunale Familie am Leben zu erhalten. Dazu gehörten u.a. Veranstaltungen zu Fachthemen vor Ort. Vor allem habe man auch mitgeholfen, die Rahmenbedingungen für Ratsmitglieder und die ehrenamtlichen Mandatsträger zu verbessern. Dies sei z.B. mit dem Ehrensoldgesetz gelungen. Die Umsetzung des Dorfbudgets zeige auch die gute Vernetzung zur Landtagsfraktion und den Landes-Ministerien. Die kürzlich eingeführte Mittagssprechstunde habe die Erreichbarkeit der Landesgeschäftsstelle weiter verbessert.
 

Die enge Verbundenheit zwischen der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik mit der Landesregierung wurde bei einem Vortrag von Innenminister Michael Ebling deutlich. Bevor er  zum Innenminister von Rheinland-Pfalz ernannt wurde, war er mehrere Jahre Landesvorsitzender der SGK und hat somit ein enges Verhältnis zur kommunalen Familie. In seiner Rede wies er auf die enorme Schuldenlast der Städte und Gemeinden in Deutschland hin, die mit 25 Milliarden Euro im Minus stehen. Die hohen  Kostensteigerungen seien u.a. zurückzuführen auf die gestiegenen Ausgaben beim Personal, bei Energie, allgemeine Kostensteigerungen und vor allem durch die Aufwendungen im Sozialbereich. Das werde die Gesellschaft nicht auf Dauer mehr aushalten, meinte er. Ein ganz zentraler Punkt in diesem Zusammenhang sei der Sozialbereich. Seine Forderung: Das hierfür benötigte Geld müsse auch dahin gehen, wo es ausgegeben werde. Das Land Rheinland-Pfalz unternehme große Anstrengungen und tue, was es kann. Ebling erinnerte in diesem Zusammenhang an das Entschuldungsprogramm für die Kommunen in Höhe von rund drei Milliarden Euro und das neu aufgelegte Zukunftsprogramm, das nochmals rund 200 Millionen Euro für die Kommunen bereitstelle. Aber der Staat müsse auch noch vieles einfacher und besser machen, damit bürokratische Verfahren schneller werden. Insgesamt lobte Ebling die Zusammenarbeit mit der SGK Rheinland-Pfalz, aus der zahlreiche Impulse für die Landespolitik kommen würden.

Einstimmig verabschiedet wurde ein Leitantrag des Landesvorstandes, der auch als Positionspapier für  das Regierungsprogramm dienen soll.  Drei Kernpunkte sind dabei enthalten:

  • Investitionspakt Kommunales Zukunftsprogramm RLP 2026 bis 2038. Hier fordert die SGK 600 Millionen jährlich, um Kitas, Schulen, Straßen, Brücken und Krankenhäuser  gezielt zu modernisieren, einfach und nachvollziehbar durch Förderdarlehen mit hohen Tilgungszuschüssen!
  • Kommunale Finanzen und gerechte Umlagesysteme. Durch eine Deckelung der Umlagegrundlagen, eine nivellierte Gewerbesteuerbasis, indexierte Mindestbedarfe und die Anrechnung überdurchschnittlicher Einnahmen aus erneuerbaren Energien soll gerechter und solidarischer verteilt werden, um finanzielle Spielräume der Gemeinden zu sichern.
  • Digitalisierung und Entbürokratisierung: Die Digitalisierung der Verwaltung muss entschlossen voran getrieben , bürokratische Hürden durch Vereinfachung abgebaut und Reformen zur Prozessoptimierung konsequent fortgesetzt werden. Auch die Forderung zur maximalen Vereinfachung des Vergaberechtes mit noch deutlich höheren Schwellenwerten und generelle Möglichkeit zur Generalunternehmervergabe lassen direkt Geschwindigkeit und Projekte steigern.

Den ganzen Leitantrag gibt es hier.

Gewählt von der Delegiertenversammlung wurden auch die Beisitzer für den neuen Landesvorstand. Dabei sind die Regionen des Landes durchweg vertreten, im Einzelnen wurden gewählt: Sonja Bräuer (Auen, Gemeinde- und Verbandsgemeinderätin), Arianit Besiri (Trier, Bürgermeister EG Morbach), Andreas Hundhausen (Kirchen a.d. Sieg, Stadt- und Verbandsgemeindebürgermeister), Theres Heilscher (Kamp-Bornhofen, Gemeinde- und Verbandsgemeinderätin), Jörg Denninghoff (Landrat Rhein-Lahn-Kreis), Nina Klinkel (MdL und Beigeordnete VG Nieder-Olm), Marc Ruland (Andernach, SPD-Generalsekretär RLP und Kreistagsmitglied Mayen-Koblenz), Steffen Wolf (Jugenheim, hauptamtlicher Beigeordneter Kreis Mainz-Bingen), Marold Wosnitza (Zweibrücken, Oberbürgermeister Stadt Zweibrücken), Markus Stein (Rüdesheim, MdL und Verbandsgemeinderat).

Autor: Wolfgang Kröhler

Kontakt

SGK Rheinland-Pfalz e.V.
Romano-Guardini-Platz 1

55116 Mainz

Tel.: 06131/2706180
E-Mail: geschaeftsstelle@sgkrlp.de

Eure Ansprechpartner bei der SGK


Marcus Heintel, Landesvorsitzender 


Nico Steinbach MdL, Geschäftsführer
 


Lars Peikert, Büroleitung