Hebesätze bei Grundsteuer teilen

Veröffentlicht am 31.01.2025 in Landespolitik

Empfehlung der SPD-Landtagsabgeordneten Lewentz und Liguori an Stadt- und Gemeinderäte

Auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion soll das Landesparlament im Februar von einer möglichen Länderöffnungs-klausel Gebrauch machen, um differenzierte und geteilte Grundsteuerhebesätze in den Orts- und Stadträten noch bis Sommer 2025 und damit auch rückwirkend zu beschließen. „Damit nicht einseitig unsere, Häuslebesitzer' zu Lasten der Gewerbeimmobilien mehr belastet werden, empfehlen wir diese jetzt anstehende neue Chance, Hebesätze gerechter festzulegen", so die hiesigen SPD-Landtagsabgeordneten Roger Lewentz und Manuel Liguori, die über den Vorschlag gemeinsam informieren.

Gemeinsam mit seinem Landtagskollegen hat Roger Lewentz, MdL, sozialdemokratische Kommunalpolitiker ins Rathaus von Kamp-Bornhofen eingeladen, wo der Landesgeschäftsführer der sozialdemokratischen Gesellschaft für Kommunalpolitik (SGK), Nico Steinbach, MdL, über die sich gerade im Gesetzgebungsprozess befindliche neue Möglichkeit von geteilten Grundsteuerhebesätzen auf Ortsebene referierte. Damit verbinde die SPD-Landtagsfraktion die Chance zur Entlastung der „Häuslebesitzer", die ansonsten Mehr Lasten zu tragen hätten. Das ergebe sich aus der Umsetzung des Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts durch das mit den neu zu berechnenden Einheitswerten auch in Rheinland-Pfalz gewählte Bundesmodell, das in aller Regel zu einer spürbaren Entlastung von Gewerbegrundstücken führe. Dieses Weniger bei den gewerblich genutzten Immobilien und Grundstücken müsse um die vom Gesetzgeber versprochene Aufkommensneutralität der neuen Gewerbesteuer" zu erreichen, auf die Steuer- und Abgabenhöhe für die Besitzer von Wohnimmobilien draufgesattelt" werden. Das empfinde die SPD-Landtagsfraktion, so deren hiesige Vertreter Roger Lewentz und Manuel Liguori als ungerecht und begrüßen den von Nico Steinbach auf Landesebene federführend entworfenen und von den Mainzer Koalitionsfraktionen in die Gesetzesberatung eingebrachten Änderungsentwurf. Dieser soll differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke, Wohnungsgrundstücke und Nichtwohn- (Gewerbe-) Grundstücke ermöglichen. „Unser Ziel ist es, private Wohnhäuser ähnlich wie bisher zu belasten", so Lewentz und Liguori.

Die konsequente Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes sehe in der neuen bundesgesetzlichen Ausformung „leider" geringere Steuermessebeträge und damit in der Konsequenz eine Verschiebung der Steuerlast von Gewerbeimmobilien hin zu Wohnimmobilien vor. Diese wolle man mit der eingebrachten Länderregelung Rheinland-Pfalz „ausnivellieren" zugunsten der privaten Häuslebesitzer. Damit können in vielen Fällen Aufkommensneutralität erreicht werden, zeigt sich Nico Steinbach überzeugt. Den örtlichen Räten bleibe Zeit bis zum 30. Juni 2025 um gesplittete Hebesätze zu beschließen, um eine Rückwirkung für das ganze Jahr 2025 entfalten zu können. Natürlich verlange dies von allen Beteiligten und den Verwaltungen einiges an Vorbereitungsarbeit ab, aber am Ende stünden gerechtete Steuerlasten für die Bürger, so die SPD-Vertreter.

 

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