30.06.2026 in Aktuell

Bauen ohne langwierige Bebauungsplanverfahren: Informationsveranstaltung zum „Bauturbo“ war ein voller Erfolg!

 

Referent Dr. Wagner erläutert die neuen Mechanismen und die Intention hinter dieser neuen Experimentierklausel.

Trotz starker Hitze haben sich am Donnerstag, den 18.06., einige Mitglieder vor Ort im Landtagsrestaurant in Mainz getroffen. Weitere haben sich von zu Hause zugeschaltet. Wir freuten uns, Dr. Wagner aus dem Bundesbauministerium begrüßen zu dürfen, der federführend an der Gesetzesnovelle rund um den „Bauturbo“ mitgewirkt hat.

Die zentrale Norm ist der neue § 246e BauGB. Diese Regelung ist zusammen mit weiteren flankierenden Gesetzesanpassungen am 30.10.2025 in Kraft getreten. Im Wesentlichen ermöglicht sie, Baugenehmigungsverfahren auch ohne die Wartezeit auf langwierige Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Von den Regelungen der §§ 30 bis 35 BauGB (Bauplanungsrecht) kann nun unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden. Anforderungen eines Bebauungsplans oder des Einfügungsgebots können übergangen werden.

Entscheidet sich eine Gemeinde für die Anwendung des Bauturbos, kann hierdurch weiterer Wohnraum bereits nach einer dreimonatigen Prüfung genehmigt sein.

Spezialgesetzliche Regelungen im Bereich des Umwelt-, Natur- und Immissionsschutzes werden dadurch jedoch nicht ausgehebelt – was auch durch das Baugesetzbuch gar nicht möglich wäre. Die Prüfung verlagert sich lediglich auf die Ebene des konkreten Baugenehmigungsverfahrens.

Die Kommunen entscheiden aber aufgrund der verfassungsrechtlich verankerten Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG weiterhin selbst, ob sie den Bauturbo überhaupt anwenden wollen und in welchem Umfang. Hierzu empfiehlt es sich (es gibt keine Verpflichtung), einen Grundsatzbeschluss zu fassen, in dem Anwendungsfelder oder räumliche Bereiche vorab definiert werden. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil der Gleichbehandlungsgrundsatz selbstverständlich ebenfalls weiterhin zu beachten ist. Empfehlenswert ist außerdem, dass Ortsgemeinden frühzeitig mit der Verbandsgemeinde und – sofern diese dort nicht bereits angesiedelt ist – mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in den Austausch treten. Bei einer intensiven Anwendung des Bauturbos könnte schließlich eine erhebliche Zahl zusätzlicher Bauanträge bei letztgenannter eingehen.

Bei der Norm handelt es sich um eine sogenannte Experimentierklausel, mit der erprobt werden soll, inwieweit die Kommunen von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen, wenn eine planungsrechtliche Prüfungsebene (=Bebauungsplan) entfällt oder planungsrechtliche Aspekte wie das Einfügensgebot ausgehebelt werden können. Sie gilt zunächst bis Ende 2030.

Abseits der Gesetzesmaterie erhielten wir außerdem interessante Einblicke in die politischen Diskussionen rund um den Gesetzesbeschluss sowie in die unterschiedlichen Interessen, die von verschiedenen Akteuren gegenüber den Verantwortlichen im Bundesministerium vertreten werden.

Am Ende bleibt spannend, inwieweit die einzelnen Kommunen von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen und entsprechende Grundsatzbeschlüsse fassen. Ebenso stellt sich die Frage, in welchem Umfang die Bauaufsichtsbehörden das neue Instrument personell und organisatorisch bewältigen können. Fest steht jedoch: Der Bauturbo eröffnet den Kommunen die Chance, die Schaffung von Wohnraum deutlich zu beschleunigen.

Autor: Jens Nowagk, LL.M.

10.06.2026 in Aktuell

Infoveranstaltung zum Thema ,,Bauturbo"

 

Wie wende ich den Bauturbo und die damit zusammenhängenden Änderungen im BauGB in meiner Stadt/Gemeinde an?

Schnelle Baugenehmigungen auch ohne B-Plan und schnelle Baulandausweisung im angrenzenden Außenbereich sind zwei wesentliche Aspekte.

Lasst euch aus erster Hand vom Referenten Dr.Wagner aus dem Bundesbauministerium informieren

Donnerstag, 18. Juni 2026, 19.00 Uhr,

im Restaurant - ESSZIMMER im Landtag RLP

GROSSE BLEICHE 64 55116 MAINZ

oder per Videokonferenz

 

Unsere Mitglieder melden sich bitte an unter:

geschaeftsstelle@sgkrlp.de (für präsenz oder digital)

02.02.2024 in Aktuell

Mehr Wohnungen für Familien schaffen

 

Die Wohnbau GmbH Mainz hat ehrgeizige Ziele. Seit Jahren Bevölkerungswachstum in der Stadt. Zahl der Wohnungssuchenden steigt

Autor: Wolfgang Kröhler

Die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz liegt mitten in der europäischen Metropolregion Rhein-Main. Sie hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem bedeutenden Wirtschafts-, Kultur-, Hochschul- und Medienstandort entwickelt. Dies hat zur Konsequenz, dass immer mehr Menschen hier eine neue berufliche Herausforderung suchen und in Mainz eine neue Heimat finden. Die Gutenbergstadt gehört zu den dynamistischen Städten in Deutschland und ist in die Kategorie „Schwarmstädte“ einzuordnen. Laut dem statischen Landesamt lag das Wachstum zwischen 2011 und 2020 bei acht Prozent, mittlerweile leben in der Gutenbergstadt über 225 000 Menschen.  Mehr Menschen bedeutet auch mehr Wohnraum. Und in dieser Hinsicht besteht wie vielerorts noch ein gewaltiger Nachholbedarf. Auch in der Landeshauptstadt und in den umliegenden Gemeinden sind tausende von Menschen auf der Suche nach Wohnungen. Die Situation wäre aber noch viel schlimmer, wenn es nicht die Wohnbau Mainz GmbH gäbe, eine stadtnahe Gesellschaft mit 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und Hauptanbieter für bezahlbaren Wohnraum.

1200-Marke ansteuern

Aktuell hat sie in ihrem Bestand rund 11 000 Wohneinheiten vermietet. „Wir steuern aber in naher Zukunft die 12 000-Marke an“, sagt Roman Becker, einer von zwei Geschäftsführer der Wohnbau. Eine ehrgeizige Marke, die auf Grund der Rahmenbedingungen von gestiegenen Bau- und Modernisierungskosten sowie den unkalkulierbaren Belastungen auf dem Kapitalmarkt eine große Herausforderung darstellt. Die Zahl von rund 7 500 registrierten Wohnungssuchenden alleine bei der Wohnbau zeigt, dass in Mainz ein großer Handlungsbedarf besteht. Trotz der allgemein angespannten wirtschaftlichen Lage in der Baubranche hat die Wohnbau schon einige neue Projekte in Angriff genommen, mit deren Fertigstellungen in den nächsten zwei Jahren zu rechnen sein wird. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang das Vorhaben „Kommissbrotbäckerei“, bei dem nicht nur 168 Wohnungen in unterschiedlichen Größen entstehen, sondern auch auf das künftige soziale Umfeld geachtet wird. So sind beispielsweise auch ein Kulturhaus, eine Gastronomieeinheit, Büroflächen und eine Tiefgarage  in den Gesamtkomplex integriert. Herzstück des Quartiers soll eine Piazza werden, wo später die verschiedensten Veranstaltungen ohne räumliche Einschränkungen stattfinden können.

 „ Als größter Anbieter von bezahlbarem Wohnraum in Mainz sehen wir uns auch weiterhin in der Pflicht, attraktive Projekte voranzutreiben und wollen auch unserer sozialen Verantwortung gerecht werden“, versichert Geschäftsführer Becker. Neben der Kommissbrotbäckerei sollen in naher Zukunft  an drei weiteren Standorten insgesamt zirka 600 neue Wohnungen entstehen. Ermöglicht wurden diese Investitionen durch einen 40-Millionen-Kredit der Stadt Mainz zu wesentlich besserer Konditionen als auf dem freien Kapitalmarkt.

Abhilfe durch Wohnungstausch

Wichtig für Becker ist aber, dass Wohnen bezahlbar bleiben muss. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis im aktuellen Bestand liegt bei 7,55 Euro, etwa 41 Prozent  der Wohnungen haben eine Mietpreisbindung aufgrund öffentlicher Förderung, 59 Prozent sind frei finanziert  Der Großteil der aktuellen Mietwohnungen liegt im 1- bis 3-Zimmerbereich (rund 9 500), das heißt: Wohnungen für Familien gibt es auch bei der Wohnbau noch zu wenige. „Vor allem Familien sind auf der Suche nach einer geeigneten Wohnung, da wollen und müssen wir was tun“, ist sich Geschäftsführer Becker sicher. Neben den Neubauprojekten kann in dieser Hinsicht schon punktuell ein Wohnungstausch Abhilfe schaffen. Denn etwa ein Viertel der heutigen Mieter ist älter als 60 Jahre. Über ein  Wohnungstausch-Modell können sie sich eine eventuell kleinere, barrierefreie Wohnung zu gleicher oder sogar günstigerer Miete sichern. Für die Wohnbau besteht dann die Möglichkeit, kleinere Wohnungen zusammen zu legen und familiengerecht zu sanieren. Denn der Bedarf in diesem Segment werde weiter wachsen, zurzeit sind rund 1350 Vier- bis Fünfzimmerwohnungen im Bestand.  Alleine in der Biotechnologie-Branche sollen in den nächsten Jahren in Mainz tausende neue Arbeitsplätze entstehen, mit der Folge, dass noch mehr wohnungssuchende Familien auf den Markt kommen.   

Schon bei seinem Amtsantritt als Geschäftsführer im September des vergangenen Jahres ordnete  Roman Becker neben dem Wohnungsneubau auch der Bestandsmodernisierung hohe Priorität bei. „Hier liegt der Schlüssel für mehr Klimaschutz, weil wir unsere Möglichkeiten nutzen wollen, die älteren Bestände energetisch zu sanieren und ihre Wärme- und Stromversorgung umzustellen. Er will auf erneuerbare Energien im Bestand und Neubau sowie auf die Reduzierung von fossilen Brennstoffen setzen.